Willkommen auf der AFBG-Online-Seite des Landes Berlin:
Hier können Sie Ihren Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) online stellen!


Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise zur Antragstellung aufmerksam durch.

Für eine schnelle Bearbeitung durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung müssen der Antrag und die benötigten Unterlagen möglichst vollständig eingereicht werden. Damit das gelingt, unterstützt Sie dieses Angebot durch Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese immer wieder auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn Sie die Eingabe unterbrechen wollen (z. B. weil Sie Fragen nicht sofort beantworten können), können Sie Ihre Daten jederzeit in einer verschlüsselten Datei speichern, auch auf einem externen Speichermedium. Ein Passwort ist optional. Diese Sicherung Ihrer Daten können Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder laden, um mit Ihren Eingaben fortzufahren.

Sind alle Angaben vollständig und plausibel, wird Ihr Antragformular als PDF-Datei erstellt und mit einer Telenummer versehen. Außerdem wird eine Liste der Unterlagen erstellt, die dem Antrag beizufügen sind. Alles kann auch ausgedruckt werden. Wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügen, können Sie den Antrag jetzt papierlos an das zuständige Amt übertragen. Ein mit der AusweisApp legitimierter und elektronisch übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt, er muss nicht zusätzlich in Papierform nachgereicht werden. Beizufügende Unterlagen können Sie einscannen und per Upload ebenfalls elektronisch übersenden.

Wenn Sie den elektronischen Identitätsnachweis nicht nutzen können, müssen Sie immer den PDF-Antrag ausdrucken, unterschreiben und an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung weiterleiten. Wichtig: Erst zu dem Zeitpunkt, an dem der unterschriebene Antrag in Papierform bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht, sind die Leistungen beantragt. Das Datum des Posteingangs gilt als Antragsdatum.

Sie können jederzeit und mehrfach den Stand der Bearbeitung Ihres Antrages unter der Rubrik „Status“ abfragen. Bitte sehen Sie möglichst von telefonischen Rückfragen zum Stand Ihres Antrages ab. Wenn das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Rückfragen an Sie hat oder noch Unterlagen benötigt, wird es Sie anschreiben. Ist Ihr Antrag vollständig und die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie nach der Bearbeitung einen Bescheid per Post zugesandt.

Fragen zu den einzelnen Formularen wird Ihnen das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gerne beantworten. Bitte beachten Sie die dortigen Sprechzeiten, die häufig eingerichtet sind um eingehende Anträge möglichst zügig zu bearbeiten.

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